AGB

Stand: August 2026

NEXEVO LTD
26 Anthipolochagou Georgiou M. Savva
8201 Paphos
Zypern (EU)
E-Mail: contact@nexevo.eu
nachfolgend „NEXEVO“

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen NEXEVO und ihren Kunden über digitale Awareness-Programme, moderationsgeführte Live-Formate, Seminare und damit verbundene Leistungen.
1.2 Die Angebote von NEXEVO richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sowie juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
1.3 Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Angebote und Auftragsbestätigungen von NEXEVO, gehen diesen AGB vor.
1.4 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn NEXEVO ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

2. Leistungen und Vertragsschluss

2.1 NEXEVO bietet insbesondere digitale Awareness-Programme zu Compliance-, Datenschutz-, Informationssicherheits-, KI-, Finance- und weiteren unternehmensbezogenen Themen sowie ergänzende Seminare und moderationsgeführte Live-Formate an.
2.2 Der konkrete Leistungsumfang, insbesondere Inhalt, Anzahl und Art der Zugänge bzw. Lizenzen, Nutzungsdauer, Nutzungsform, etwaige Individualisierungen sowie die Vergütung, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
2.3 Darstellungen der Leistungen auf Websites, in Präsentationen, Demoversionen oder sonstigen Informationsmaterialien stellen noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. Der Vertrag kommt durch Annahme der Bestellung durch NEXEVO, insbesondere durch eine Auftragsbestätigung oder die Übersendung einer Rechnung, zustande.
2.4 NEXEVO kann Interessenten vor Vertragsschluss eine Demoansicht oder sonstige Produktvorschau zur Verfügung stellen. Diese dient dazu, einen Eindruck von Aufbau, Gestaltung und Funktionsweise der angebotenen Leistungen zu vermitteln. Maßgeblich für den geschuldeten Leistungsumfang ist die jeweilige vertragliche Vereinbarung.
2.5 NEXEVO ist berechtigt, Inhalte insbesondere aufgrund fachlicher, technischer oder regulatorischer Entwicklungen zu aktualisieren, sofern hierdurch der wesentliche Charakter und Zweck des gebuchten Awareness-Programms nicht beeinträchtigt wird.

3. Bereitstellung, Nutzungsformen und Nutzungsdauer

3.1 Soweit digitale Awareness-Programme gebucht werden, stellt NEXEVO dem Kunden nach vollständigem Eingang der vereinbarten Vergütung die vertraglich vereinbarten Zugänge bzw. Lizenzcodes zur Verfügung.
3.2 Digitale Awareness-Programme können entsprechend der jeweiligen Bestellung insbesondere in zwei Nutzungsformen bereitgestellt werden.
Bei der individuellen Nutzung erhalten die vom Kunden vorgesehenen Nutzer jeweils einen eigenen Zugang bzw. Lizenzcode und können die bereitgestellten Inhalte innerhalb des vereinbarten Nutzungszeitraums selbstständig über ihren Browser aufrufen und bearbeiten.
Bei der moderationsgeführten Live-Nutzung erhält ein Moderator einen gesonderten Moderatoren-Zugang. Die übrigen Nutzer erhalten jeweils einen Teilnehmer-Zugang. Der Moderator steuert die Darstellung der Inhalte in Echtzeit. Die Teilnehmer-Zugänge folgen synchron der vom Moderator vorgenommenen Navigation. Eine eigenständige Navigation durch die Teilnehmer ist während der moderationsgeführten Durchführung nicht vorgesehen.
3.3 Die Moderation kann durch eine vom Kunden bestimmte Person oder, sofern vereinbart, durch NEXEVO erfolgen. Wird die Moderation durch den Kunden übernommen, obliegen Auswahl und Einsatz des Moderators dem Kunden.
3.4 Wird NEXEVO mit der Moderation beauftragt, erfolgt die Durchführung zu einem vereinbarten Termin in Echtzeit. Art und Umfang der Moderationsleistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Eine Aufzeichnung oder nachträgliche Bereitstellung der Live-Durchführung erfolgt nur, wenn dies vereinbart wurde.
3.5 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, beträgt die Nutzungsdauer der bereitgestellten Inhalte zwölf Monate ab Bereitstellung der Zugänge bzw. Lizenzcodes. Nach Ablauf dieses Zeitraums endet das jeweilige Nutzungsrecht. Nicht oder nur teilweise genutzte Lizenzen verfallen.
3.6 Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Die Nutzung eines neuen oder aktualisierten Awareness-Programms für einen weiteren Zeitraum bedarf einer neuen Bestellung.
3.7 Bei der individuellen Nutzung erfolgt durch NEXEVO keine individuelle Bewertung von Eingaben oder Antworten und keine individuelle Bewertung oder Rückmeldung zum Kenntnisstand oder zur fachlichen Leistung einzelner Nutzer.
Soweit ein Awareness-Programm interaktive oder automatisierte Selbstcheck-Elemente enthält, dienen diese der eigenständigen Reflexion und Bearbeitung durch den Nutzer. Eine individuelle Auswertung, Bewertung oder Kommentierung durch NEXEVO erfolgt nicht.
Auch bei einer moderationsgeführten Nutzung erfolgt durch NEXEVO keine individuelle Bewertung des Kenntnisstands oder der fachlichen Leistung einzelner Teilnehmer.
3.8 Supportleistungen von NEXEVO beziehen sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, auf technische und organisatorische Fragen zur Nutzung der Plattform und der bereitgestellten Zugänge.

4. Preise und Zahlung

4.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Sämtliche Preise verstehen sich, soweit nicht anders ausgewiesen, netto zuzüglich gegebenenfalls gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer.
4.2 Soweit für grenzüberschreitende Leistungen das Reverse-Charge-Verfahren oder eine vergleichbare umsatzsteuerrechtliche Regelung anzuwenden ist, erfolgt die Abrechnung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.
4.3 Rechnungen sind innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen. Soweit keine andere Zahlungsfrist angegeben ist, beträgt diese 14 Tage ab Rechnungsdatum.
4.4 Die Bereitstellung von Zugängen bzw. Lizenzcodes erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

5. Rückgabe-, Umtausch- oder Stornierungsrecht

5.1 NEXEVO schließt ausschließlich Verträge mit Unternehmern und gewährt kein vertragliches Widerrufs-, Rückgabe-, Umtausch- oder Stornierungsrecht, soweit im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
5.2 Dies gilt insbesondere auch für bereits bestellte, aber noch nicht zugewiesene, nicht aktivierte, nicht begonnene oder nicht vollständig genutzte Lizenzen und Zugänge.
5.3 Gesetzliche Rechte des Kunden aufgrund von NEXEVO zu vertretender Leistungsstörungen oder Mängel bleiben unberührt.

6. Lizenzen und Nutzungsrechte

6.1 Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde für die vereinbarte Nutzungsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und auf den vertraglich vereinbarten Umfang beschränktes Recht zur Nutzung der gebuchten Leistungen.
6.2 Die erworbenen Lizenzen und Nutzungsrechte sind ausschließlich für die im jeweiligen Vertrag bezeichnete juristische Person bzw. das bezeichnete Unternehmen bestimmt. Eine Nutzung, Übertragung oder Weitergabe an andere Unternehmen oder sonstige Dritte ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von NEXEVO nicht gestattet. Dies gilt ausdrücklich auch für Mutter-, Tochter-, Schwester- oder sonstige verbundene Unternehmen des Kunden. Sollen weitere Gesellschaften einer Unternehmensgruppe die Leistungen nutzen, bedarf dies einer entsprechenden Vereinbarung mit NEXEVO.
6.3 Teilnehmer-Zugänge sind jeweils zur Nutzung durch eine Person bestimmt. Nach der Zuordnung zu einem Nutzer dürfen sie nicht auf andere Personen übertragen oder von mehreren Personen gemeinsam oder parallel genutzt werden.
6.4 Ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von NEXEVO dürfen die bereitgestellten Inhalte oder wesentliche Teile davon insbesondere nicht vervielfältigt, weitergegeben, veröffentlicht oder öffentlich zugänglich gemacht, systematisch aufgezeichnet, kopiert, heruntergeladen oder extrahiert, verändert oder zur Erstellung eigener Awareness-, Schulungs- oder sonstiger Informationsangebote verwendet, verkauft, unterlizenziert oder sonst Dritten zur Nutzung überlassen werden. Eine Nutzung außerhalb des vertraglich vereinbarten Kundenunternehmens ist ebenfalls nicht gestattet.
6.5 Aufzeichnungen einer moderationsgeführten Live-Nutzung durch den Kunden oder Teilnehmer sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von NEXEVO zulässig.
6.6 Sämtliche Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte an den Awareness-Programmen, Texten, Videos, Grafiken, Illustrationen, Konzepten, Designs, Softwarebestandteilen und sonstigen von NEXEVO bereitgestellten Inhalten verbleiben bei NEXEVO bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.
6.7 Eine unbefugte Weitergabe oder Verwertung von Inhalten, Lizenzcodes oder sonstigen geschützten Bestandteilen kann Urheber-, Marken-, Geschäftsgeheimnis- oder sonstige Rechte von NEXEVO verletzen. NEXEVO behält sich die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche sowie, soweit der Verdacht einer Straftat besteht, die Einleitung strafrechtlicher Schritte vor.

7. Individualisierte Inhalte und Materialien des Kunden

7.1 Soweit vereinbart, kann NEXEVO Awareness-Programme an die Corporate Identity, Organisation, Branche oder individuellen Anforderungen des Kunden anpassen. Dies kann insbesondere Logos, Farben, Schriften, Bilder, Hintergrundgrafiken, Begriffe, Unternehmensinformationen oder kundenspezifische Beispiele und Szenarien umfassen.
7.2 Stellt der Kunde NEXEVO hierzu Logos, Marken, Texte, Bilder, Grafiken oder sonstige Materialien zur Verfügung, räumt er NEXEVO für die Dauer und den Zweck der Vertragsdurchführung die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte ein.
7.3 Der Kunde versichert, dass er zur entsprechenden Nutzung und Weitergabe der von ihm bereitgestellten Materialien berechtigt ist und deren vertragsgemäße Verwendung keine Rechte Dritter verletzt.
7.4 Die Rechte des Kunden an seinen eigenen Marken, Logos und sonstigen bereitgestellten Materialien verbleiben beim Kunden.
7.5 Durch eine kundenindividuelle Anpassung entstehen dem Kunden keine über die ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte hinausgehenden Rechte an den zugrunde liegenden Inhalten, Konzepten, Designs oder technischen Lösungen von NEXEVO.
7.6 NEXEVO ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden zu benennen und hierzu dessen Unternehmensnamen und Unternehmenslogo auf den Websites von NEXEVO sowie in Präsentations-, Vertriebs- und Marketingunterlagen zu verwenden. Der Kunde räumt NEXEVO hierfür das erforderliche einfache, nicht ausschließliche und unentgeltliche Nutzungsrecht ein. Die Berechtigung zur Referenznennung besteht auch über die Beendigung der Geschäftsbeziehung hinaus, solange der Kunde der weiteren Nutzung nicht in Textform widerspricht. Nach Zugang eines Widerspruchs wird NEXEVO die Nutzung für die Zukunft einstellen und digitale Darstellungen innerhalb angemessener Zeit entfernen. Bereits hergestellte gedruckte oder nicht ohne Weiteres änderbare Unterlagen dürfen bis zu deren Aufbrauch weiterverwendet werden. Die Nutzung erfolgt ausschließlich zur Darstellung der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. Testimonials, Fallstudien, konkrete Aussagen über die Zusammenarbeit oder sonstige werbliche Aussagen, die über die bloße Referenznennung hinausgehen, bedürfen einer gesonderten Abstimmung mit dem Kunden.

8. Teilnahme- und Compliance-Nachweise

8.1 Soweit das jeweilige Awareness-Programm diese Funktion vorsieht, kann ein Nutzer nach vollständiger Bearbeitung der vorgesehenen Inhalte eine persönliche Teilnahmebestätigung erzeugen. Die hierfür erforderlichen Angaben, insbesondere Vor- und Nachname, werden vom Nutzer selbst eingegeben.
8.2 Die Teilnahmebestätigung dokumentiert die unter dem jeweiligen Zugang erfolgte vollständige Bearbeitung der vorgesehenen Inhalte. Sie enthält keine individuelle Bewertung des Kenntnisstands oder der fachlichen Leistung des Nutzers.
8.3 NEXEVO überprüft die vom Nutzer für eine Teilnahmebestätigung selbst eingegebenen personenbezogenen Angaben nicht auf ihre Richtigkeit und nimmt keine gesonderte Identitätsprüfung vor. Die ordnungsgemäße Zuordnung der Zugänge zu den jeweiligen Nutzern liegt im Verantwortungsbereich des Kunden.
8.4 Teilnahmebestätigungen und Reports können vom Kunden insbesondere zur internen Compliance-Dokumentation sowie gegenüber Geschäftsleitungen, Compliance-Funktionen, internen oder externen Prüfern, Behörden, Zertifizierungsstellen, Geschäftspartnern oder sonstigen berechtigten Empfängern verwendet werden.
8.5 Teilnahmebestätigungen dokumentieren die Teilnahme bzw. vollständige Bearbeitung der vorgesehenen Inhalte. Sie stellen keine staatliche, behördliche, akademische oder berufsrechtliche Zertifizierung dar, soweit dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.
8.6 Die Awareness-Programme und Nachweise können den Kunden bei der Umsetzung und Dokumentation regulatorischer und organisatorischer Anforderungen unterstützen. Sie begründen für sich allein jedoch keinen Nachweis dafür, dass sämtliche auf den Kunden anwendbaren gesetzlichen, regulatorischen oder unternehmensinternen Anforderungen vollständig erfüllt sind.

9. Inhaltliche Einordnung

9.1 NEXEVO erstellt und pflegt seine Inhalte mit fachlicher Sorgfalt und orientiert sich dabei insbesondere an den für das jeweilige Thema relevanten rechtlichen, regulatorischen und praktischen Entwicklungen.
9.2 Die Awareness-Programme dienen der Sensibilisierung und praxisorientierten Information sowie der Unterstützung des Kunden bei der Umsetzung seiner Compliance-Anforderungen.
9.3 Die Inhalte stellen keine auf einen konkreten Einzelfall bezogene Rechts-, Steuer-, Wirtschafts- oder sonstige individuelle Fachberatung dar.
9.4 NEXEVO übernimmt insbesondere keine Garantie dafür, dass allein durch die Bereitstellung oder Bearbeitung eines Awareness-Programms sämtliche auf den Kunden anwendbaren gesetzlichen, regulatorischen oder unternehmensinternen Anforderungen erfüllt werden oder ein bestimmter rechtlicher, wirtschaftlicher oder organisatorischer Erfolg eintritt.

10. Mitwirkungspflichten des Kunden

10.1 Der Kunde stellt die für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Informationen und Daten vollständig und richtig zur Verfügung.
10.2 Der Kunde ist insbesondere für die ordnungsgemäße Zuordnung und interne Verteilung der erworbenen Zugänge und Lizenzen sowie für die organisatorische Umsetzung der Awareness-Maßnahmen innerhalb seines Unternehmens verantwortlich.
10.3 Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm benannten Nutzer die Regelungen zur zulässigen Nutzung der Inhalte und Zugänge beachten.
10.4 Soweit der Kunde personenbezogene Daten von Mitarbeitern oder sonstigen Nutzern an NEXEVO übermittelt, ist der Kunde für die Rechtmäßigkeit dieser Übermittlung und für die in seinem Verantwortungsbereich bestehenden Informations- und sonstigen datenschutzrechtlichen Pflichten verantwortlich.
10.5 Der Kunde stellt die für die Nutzung der digitalen Leistungen erforderlichen technischen Voraussetzungen, insbesondere geeignete Endgeräte, aktuelle Browser und eine ausreichende Internetverbindung, sicher.
10.6 Verzögerungen oder Einschränkungen der Leistungserbringung, die auf fehlender, verspäteter oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zulasten von NEXEVO.

11. Datenschutz, Vertraulichkeit und Geschäftsgeheimnisse

11.1 NEXEVO verarbeitet personenbezogene Daten unter Beachtung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
11.2 Soweit NEXEVO personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet und hierfür eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erforderlich ist, schließen die Parteien eine entsprechende Vereinbarung.
11.3 NEXEVO behandelt sämtliche im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse des Kunden vertraulich und verwendet diese ausschließlich im Rahmen der Vertragsdurchführung.
11.4 NEXEVO verpflichtet die mit der Leistungserbringung betrauten Mitarbeiter und Dienstleister in angemessenem Umfang zur Vertraulichkeit.
11.5 Die Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

12. Verfügbarkeit und technische Änderungen

12.1 NEXEVO ist bemüht, seine digitalen Leistungen während des vereinbarten Nutzungszeitraums zuverlässig verfügbar zu halten. Eine jederzeitige und vollständig unterbrechungsfreie Verfügbarkeit ist jedoch nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich ein bestimmtes Service-Level vereinbart wurde.
12.2 Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere aufgrund notwendiger Wartungs- und Sicherheitsmaßnahmen, technischer Störungen oder aufgrund von Umständen auftreten, die außerhalb des Einflussbereichs von NEXEVO liegen.
12.3 NEXEVO ist berechtigt, technische Anpassungen und Weiterentwicklungen an der Plattform oder Darstellung vorzunehmen, soweit hierdurch die vertragsgemäße Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
12.4 NEXEVO wird erhebliche Störungen im eigenen Verantwortungsbereich innerhalb angemessener Zeit beheben.

13. Termine für moderationsgeführte Leistungen

13.1 Soweit NEXEVO selbst eine moderationsgeführte Live-Durchführung übernimmt, werden Termin und Umfang individuell vereinbart.
13.2 Vereinbarte Termine sind für beide Parteien verbindlich. Änderungen oder Verschiebungen bedürfen einer entsprechenden Abstimmung zwischen NEXEVO und dem Kunden.
13.3 Kann ein vereinbarter Termin aus einem von NEXEVO nicht zu vertretenden wichtigen Grund, insbesondere aufgrund kurzfristiger Erkrankung des vorgesehenen Moderators oder höherer Gewalt, nicht durchgeführt werden, ist NEXEVO berechtigt, einen angemessenen Ersatztermin anzubieten.
13.4 Weitergehende individuelle Storno- oder Umbuchungsbedingungen können im jeweiligen Angebot vereinbart werden.

14. Haftung

14.1 NEXEVO haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, aufgrund ausdrücklich übernommener Garantien sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
14.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet NEXEVO nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
14.3 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend auch für die gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Personen, die NEXEVO zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten einsetzt.

15. Vertragslaufzeit und Vertragsende

15.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Für digitale Awareness-Programme gilt ergänzend die Nutzungsdauer gemäß Ziffer 3.
15.2 Verträge mit einer vereinbarten festen Nutzungs- oder Leistungsdauer enden mit Ablauf der vereinbarten Dauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
15.3 Eine ordentliche Kündigung während einer vereinbarten festen Vertrags- oder Nutzungsdauer ist ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
15.4 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
15.5 Mit Ende des jeweiligen Nutzungszeitraums endet das Recht des Kunden und seiner Nutzer auf Zugriff und Nutzung der betreffenden Inhalte.
15.6 Rechtmäßig erzeugte Teilnahmebestätigungen und Reports dürfen vom Kunden auch nach Vertragsende zu Dokumentations- und Nachweiszwecken gespeichert, vervielfältigt und berechtigten Dritten vorgelegt werden.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen NEXEVO und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
16.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit eine entsprechende Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, Paphos, Republik Zypern.
16.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zumindest der Textform, soweit nicht zwingendes Recht eine andere Form vorschreibt. Individuelle Vereinbarungen der Parteien bleiben unberührt.
16.4 Es gilt die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses einbezogene Fassung dieser AGB. Änderungen dieser AGB wirken sich auf bereits bestehende Verträge nur aus, wenn dies zwischen den Parteien vereinbart wird oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorgaben erforderlich ist.
16.5 Werden diese AGB in weitere Sprachen übersetzt, ist bei Abweichungen oder Auslegungszweifeln die deutsche Fassung maßgeblich, soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.
16.6 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.